Steuerfreie Übertragung und Vererbung von Wertpapierdepots
– Die liechtensteinische Lebensversicherung mit Nießbrauchrecht
Neben dem Vermögensaufbau und der Altersvorsorge ist die Lebensversicherung ein wertvolles Instrument für die Nachlassplanung und der Vermögensübertragung an Begünstigte. Durch eine kluge Gestaltung und frühzeitige Planung lassen sich finanzielle Belastungen wie Erbschafts- und Abgeltungsteuer für Erben minimieren – oder im besten Fall sogar vollständig mindern.
Um das eigene Vermögen ohne erhebliche Verluste weiterzugeben, kann der Einsatz eines Nießbrauchs eine effektive Lösung sein. Dieses im Zivilrecht verankerte Instrument wird häufig bei der Übertragung von Immobilien genutzt. Der Nießbrauch gewährt dem ursprünglichen Eigentümer ein lebenslanges Nutzungsrecht, sodass dieser etwa bei einer vermieteten Immobilie weiterhin Erträge beziehen kann, obwohl die Immobilie rechtlich schon dem Beschenkten gehört.
Weniger bekannt ist jedoch der Nießbrauch an Wertpapiervermögen in Verbindung mit einer Lebensversicherung, obwohl die Gesetzgebung gemäß §§ 1068 ff. BGB solche Gestaltungen ermöglicht. Gerade im Hinblick auf das deutsche Erbschaftssteuerrecht wird der Nießbrauch zu einer attraktiven Strategie.
Ähnlich wie beim Immobilien-Nießbrauch verbleiben die Dividenden und Vertragsauszahlungen zunächst beim Schenker, während das Depot bereits dem Beschenkten bzw. Begünstigten gehört. Durch den Nießbrauch können Beschenkte einen steuerlichen Nutzungswert abziehen, was die Schenkungssteuer erheblich reduziert. Die steuerliche Bewertung des Nießbrauchs hängt vom Alter des Nießbrauchberechtigten ab: Je jünger diese Person ist, desto länger und umfassender kann sie von den Erträgen profitieren – ein Aspekt, der sich günstig auf die Steuerbemessungsgrundlage auswirkt.
Rechenbeispiel:
Ausgangssituation und Ziel:
Die wohlhabenden Eltern der Familie Müller, wohnhaft in Deutschland (Vater, 62 Jahre, Mutter, 58 Jahre), möchten Teile ihres Vermögens möglichst steueroptimiert an ihre Kinder übertragen, während sie weiterhin von den Erträgen profitieren möchten.
Lösung:
Um das Vermögen möglichst steuerfrei an ihre Kinder (Sohn, 32 Jahre, und Tochter, 30 Jahre) zu übertragen, entscheiden sich die Eltern, bereits heute 3.100.000 € zu verschenken an Ihre Kinder. Hierfür eignet sich eine liechtensteinische Lebensversicherung in Kombination mit einem Nießbrauchsvorbehalt und der Ausnutzung der Freibeträge, wodurch das Vermögen weitgehend steuerfrei übergehen kann. Unter Berücksichtigung des maximal abzugsfähigen Nutzwerts beläuft sich der übertragbare Betrag auf 2.365.006 €, der ohne Schenkungssteuer an die Kinder weitergegeben werden kann.
Schenker |
Mutter |
Vater |
Wert der Schenkung |
1.800.000 € |
1.300.000 |
Abzugsfähiger Nutzwert (Kapitalwert des Nießbrauchs) |
1.452.726 € |
912.340 € |
Steuerwert |
347.274 € |
387.660 € |
Freibeträge |
400.000 € |
400.000 € |
Schenkungs- / Erbschaftssteuer |
0 € |
0 € |
Fazit:
Durch den Einsatz einer Lebensversicherung in Kombination mit einem Nießbrauch kann die Familie Müller die gesamten 3.100.000 € steuerfrei an ihre Kinder übertragen. Gleichzeitig profitieren die Eltern weiterhin vollständig von den Erträgen und Auszahlungen. Ohne diese gezielte Gestaltung der Lebensversicherung würde eine Steuerlast von insgesamt 437.000 € anfallen (266.000 € bei der Mutter und 171.000 € beim Vater).